24.09.2024 | globaleyez GmbH
Highlights
Ab Dezember 2024 werden in der Europäischen Union neue Produktsicherheitsvorschriften in Kraft treten. Während die entsprechende EU-Verordnung 2023/988, auch Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (APSV) genannt, bereits 2023 verabschiedet wurde, hat die Europäische Kommission beschlossen, den Händler:innen eine Schonfrist einzuräumen, damit sie sich auf die neuen Vorschriften vorbereiten können.
Diese endet am 13. Dezember 2024, was bedeutet, dass Verkäufer:innen und Online-Marktplätze nur noch wenige Monate Zeit haben, um sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten.
Die neue Verordnung ändert und aktualisiert die bisherige EU-Richtlinie zur Produktsicherheit sowie die Richtlinie über Lebensmittelimitate. Ziel der neuen Verordnung ist es, neue Technologien einzubeziehen, bestehende Vorschriften zu harmonisieren und den Schutz der Verbraucher:innen im zunehmend vernetzten globalen Handel zu stärken.
Alle anderen Produkte, welche keine Lebensmittel sind, einschließlich neuer, gebrauchter und wiederaufbereiteter Waren, die auf dem europäischen Markt sowohl online als auch offline angeboten werden, müssen den neuen Vorschriften entsprechen.
In der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, abgekürzt mit GSPR (General Product Safety Regulation) werden die Pflichten aller von den Vorschriften betroffenen Parteien detailliert beschrieben, einschließlich der Hersteller:innen, ihrer EU-Vertreterschaft, Importeure und Händler:innen sowie aller Verkaufsplattformen, wie Online-Marktplätze und einzelne Webshops.
So müssen beispielsweise bei Produktangeboten auf Online-Marktplätzen der Hersteller:in und der in der EU ansässigen Bevollmächtigten (verantwortliche Person) eindeutig identifiziert werden. Dazu gehören Kontaktinformationen wie Name und E-Mail-Adresse sowie ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf.
Das Angebot muss eine klare Beschreibung einschließlich Produktbildern sowie Angaben zum Verwendungszweck und zur Zielgruppe enthalten. Es müssen spezielle Gesundheits- und Sicherheitshinweise angezeigt werden, die vor den Gefahren einer Verwendung des Produkts außerhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs und der Zielgruppe warnen. Dies ist besonders wichtig bei Produkten, die zwar als Lebensmittel erscheinen, es aber nicht sind. (Erinnern Sie sich an die Tide Pod Challenge?)
Neben den Verkäufer:innen und Hersteller:innen haben auch die Online-Marktplätze zusätzliche Pflichten im Rahmen der neuen GSPR. So müssen sie z. B. eine zentrale Anlaufstelle für ihr Safety Gate Portal, das Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte, benennen und anzeigen.
Wie bereits erwähnt, gilt die neue GSPR nur für Non-Food-Produkte. Das bedeutet, dass andere Produkte wie Lebensmittel, Futtermittel, lebende Tiere, Pflanzen, Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel durch andere Rechtsvorschriften abgedeckt sind.
Sollten Verkäufer:innen oder ein Online-Marktplatz die GSPR nicht einhalten, so liegt es in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten, eine angemessene Strafe gegen Zuwiderhandelnde zu verhängen.
Auch wenn mehr Produktsicherheit und Verbraucherschutz in der Regel ein wünschenswertes Ergebnis sind, begrüßen nicht alle Verkäufer:innen die neuen Vorschriften. Vor allem kleinen Unternehmen fällt es schwer, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu bewältigen, der ihnen durch die GSPR aufgebürdet wird.
Darüber hinaus befürchten einige Verkäufer:innen, dass die Angabe der Herstellerinformationen Verbraucher:innen und Wettbewerber:innen dazu veranlassen könnte, sich direkt an den Hersteller:in zu wenden und sie ganz aus dem Prozess auszuschließen.
Bis Dezember 2024 mussten sich Online Marktplätze auf die Einhaltung der neu eingeführten Regeln vorbereiten.Viele Plattformen boten ihren Verkäufer:innen Hilfe an, um ihnen die Umstellung zu erleichtern.
Der E-Commerce-Riese hat in seiner Verkäuferzentrale einen ganzen Abschnitt eingerichtet, um seinen Verkäufer:innen detaillierte Informationen über die Einhaltung der GSPR zu geben. Amazon warnte, dass Angebote, die sich nicht an die neuen Regeln halten, ab dem 13. Dezember 2024 entfernt werden. Die Wahl des Termins ist übrigens interessant, weil er mitten in der Vorweihnachtszeit lag, in der Verkäufer:innen mit einem hohen Umsatz auf Amazon und anderen E-Commerce-Plattformen rechnen konnten.
KI-generierte Illustration einer Lagerarbeiterin, die Produktinformationen überprüft
Produkte, die bereits vor dem Stichtag an die Fulfillment-Zentren des Unternehmens geschickt wurden, können weiterhin verkauft werden, vorausgesetzt, ihr Angebot entspricht den neuen Vorschriften. Amazon behält sich das Recht vor, nicht konforme Angebote von der Plattform zu löschen und die Konten von Verkäufer:innen, die schwerwiegend gegen die GSPR verstoßen, zu kündigen.
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Ähnlich wie Amazon hat auch eBay seinem Verkäuferportal einen neuen Abschnitt mit FAQ hinzugefügt, um seine Verkäufer:innen über die neue Verordnung und die notwendigen Änderungen zu informieren. Darüber hinaus arbeitete der Marktplatz an Funktionen, die es den Verkäufer:innen erleichtern sollen, die neu geforderten Informationen in ihren Produktangeboten zu veröffentlichen.
eBay hat seinen Verkäufer:innen geraten, nicht bis zum letzten Tag zu warten, sondern alle notwendigen Informationen zusammenzutragen und so bald wie möglich hochzuladen. Die Plattform muss sich an die Gesetzgebung halten und alle erforderlichen Schritte einleiten, falls ein Angebot nach Ablauf der Frist nicht den GSPR entspricht.
Der deutsche Marktplatz Kaufland stellte seinen Verkäufer:innen ebenfalls Informationen zur Verfügung, wie sie die verschärften Anforderungen an die Produktsicherheit und die Offenlegung von Daten erfüllen können. Wenn ein Angebot nach Ablauf der Frist nicht die entsprechenden Zusätze enthielt, hat sich Kaufland das Recht vorbehalten, es vor den Verbraucher:innen zu verbergen.
Ähnlich wie eBay arbeitete auch Kaufland an Funktionen, die den Verkäufer:innen helfen sollten, die geforderten Informationen zu ihren Produktangeboten hinzuzufügen. Das Ziel des Marktplatzes war es, einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Verkäufer:innen weiterhin neue Angebote mit den neuen erforderlichen Informationen hochladen können.
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OTTO hat seine Verkäufer:innen in einem Schreiben über die im Dezember 2024 in Kraft getretenen Änderungen informiert. Zu dieser Zeites nur möglich, alle neuen Informationen, d.h. den Namen der Hersteller/Importeure, die Postanschrift in der EU und die E-Mail-Adresse, zusammen in die Produktlisten hochzuladen.
Geschieht dies nicht, sollten die betreffenden Produktangebote deaktiviert werden.
Wir von globaleyez begrüßen jede Rechtsvorschrift, die darauf abzielt, den Schutz der Verbraucher:innen zu stärken und die Menge öffentlich verfügbarer Informationen zu erhöhen. Wir hoffen, dass die neuen GSPR den Bedürfnissen von Verbraucher:innen und Marken gleichermaßen dienen werden.
Leider kennen wir eine Gruppe von Anbieter:innen, bei denen es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie sich an die neue Verordnung halten werden: Betrüger:innen. Personen, die absichtlich die IP-Rechte Ihrer Marke verletzen, werden sich von den GSPR wahrscheinlich nicht abschrecken lassen und sich möglicherweise bunte Wege einfallen lassen, um die neuen Anforderungen zu umgehen. Je nachdem, wie streng die Online Marktplätze die Einhaltung der Vorschriften überwachen, könnten Betrüger:innen sogar eine Zeit lang ungestraft davonkommen. Es sei denn, Sie haben bereits geeignete Maßnahmen zum Online Markenschutz ergriffen.
Unser Dienst zur Marktplatz Monitoring erkennt zum Beispiel alle potenziell gegen IP-Rechte verstoßenden Angebote auf über 150 Marktplätzen weltweit. Dank stichwortbasierter Suche und umfangreicher Filtermöglichkeiten finden wir verdächtige Angebote schnell und eliminieren autorisierte Angebote.
Manchmal ist es notwendig, die Mengen Ihrer Produkte zu ermitteln, die ein verletzender (oder ein zugelassener!) Verkäufer:in verkauft. In diesem Fall empfehlen wir unseren Dienst zum Marktplatz Sales Tracking, um festzustellen, wie viele Ihrer Produkte von welchen Verkäufer:innen verkauft werden.
Da Betrüger:innen häufig kopierte oder gestohlene Bilder verwenden, um für ihre gefälschten Produkte zu werben, ist Image Monitoring. Unser Service findet nicht nur Bilder, sondern ist auch wichtig, um die Verbindungen zwischen scheinbar unabhängigen betrügerischen Anbieter:innen herzustellen. Unser spezialisiertes Tool infrimage führt eine systematische, genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene umgekehrte Bildsuche durch.
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Betrüger:innen verbergen ihre wahren Identitäten oft hinter falschen Namen und nicht existierenden Adressen. Wenn wir jedoch tatsächlich etwas bei ihnen kaufen, enthalten die Transaktion selbst und das ankommende Produkt entscheidende Informationen, die uns zu den Betrüger:innen führen können. Aus diesem Grund haben wir unseren sehr beliebten Testkauf Service entwickelt. Dank eines anonymen Kaufs erfahren Sie alles, was Sie über den Verkäufer:in und die Herkunft des Produkts wissen müssen.
Nicht nur gefälschte Produkte können Ihrer Marke schaden. Auch Ihre eigenen Produkte können schädlich sein, wenn deren Verkäufer:innen beschließen, sie außerhalb der zugelassenen Vertriebswege anzubieten. Dieses Phänomen wird als Graumarkt bezeichnet und kann verheerende Auswirkungen auf das Preisgefüge und das Vertrauen in Ihr Vertriebsnetz haben. Wir haben unsere Graumarkt-Bekämpfung entwickelt, um dieses Problem anzugehen und Ihre Marke durch das Vorgehen gegen schädliche Graumarktstrukturen zu unterstützen.
Schließlich können wir Ihre Rechte mit unserem Enforcement Service durchsetzen und dafür sorgen, dass das verletzende Produktangebot oder jeder andere Webinhalt aus dem Internet entfernt wird. Übrigens ist die Verletzung von IP-Rechten nicht der einzige Grund für einen Takedown. Die Nichteinhaltung des neuen GSPR ist ebenfalls ein Grund!
Die neuen Vorschriften der GSPR werden hoffentlich zu mehr Transparenz und Sicherheit im Online-Handel beitragen. Da sie jedoch nicht mit Blick auf die Sicherheit der IP-Rechte von Marken konzipiert wurden, wird die neue Verordnung nicht ausreichen, um Ihre Marke vor Fälscher:innen und Graumarktverkäufer:innen zu schützen.
Wenn Sie Ihre wertvollen IP-Rechte schützen wollen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir ein umfassendes Online-Markenschutzprogramm für Sie erstellen können, das genau auf die Bedürfnisse Ihrer Marke zugeschnitten ist.